Sexueller Missbrauch

Bis heute gibt es in Deutschland keine offiziell vereinbarte Definition von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Allerdings werden die folgenden Sätze von vielen WissenschaftlerInnen verwendet:

„Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt ist immer dann gegeben, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher ein Mädchen oder einen Jungen dazu benutzt, eigene Bedürfnisse mittels sexualisierter Gewalt auszuleben.“ (Bundesministeriusm für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg): Mutig fragen – besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zum sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. Berlin: Laupenmühlen 2006).

Sexueller Missbrauch geschieht bei jedem sexuellen Kontakt, der durch Drohung oder Manipulation erzwungen wird bis hin zu erzwungenem Geschlechtsverkehr (Vergewaltigung).
Visueller sexueller Missbrauch beinhaltet, wenn von einer Person verlangt wird, pornografische, andere sexuell provokative Szenen zur sexuellen Erregung des Täters mit anzusehen (Badezimmer­szenen, Nacktheit etc.)

Verbaler sexueller Missbrauch beinhaltet wiederholtes Beschämen und Verführen durch sexuelle Ausdrücke, zweideutige Bemer­kungen und sexuelle Anzüglichkeiten etc. Diese Form des Missbrauchs geschieht ebenso, wenn die Geschlechtsmerkmale einer Person, insbesondere von Kindern und Jugendlichen ständig kommentiert werden und sie dadurch in ihrer sexuellen Identität bewusst verletzt werden.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Opfer zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt, geht häufig mit dem Missbrauch einher. Missbrauch verzerrt das Bild des Selbst, des anderen und das Gottesbild und hat dadurch eine destruktive Auswirkung auf das ganze Leben in vielen Bereichen. Die Beziehungsfähigkeit wird ge- oder gar zerstört.